Rechtsprechung
BVerwG, 20.08.1996 - 7 C 5.96 |
Volltextveröffentlichungen (4)
- Wolters Kluwer
Klagebefugnis einer Gemeinde aus Grundstückseigentum gemäß Art. 28 Abs. 2 Grundgesetz (GG) - Klage gegen einen vermögensrechtlichen Rückübertragungsbescheid
- grundeigentum-verlag.de(Abodienst, Leitsatz frei)
Restitutionsberechtigung; Feststellungsbescheid; Klagebefugnis der Gemeinde; Zuordnungseigentumsschutz; Eigentumsgewährleistung
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
Offene Vermögensfragen - Klagebefugnis einer durch einen Restitutionsberechtigungsbescheid betroffenen Gemeinde
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Verfahrensgang
- VG Chemnitz, 29.11.1995 - C 4 K 1275/92
- BVerwG, 20.08.1996 - 7 C 5.96
Papierfundstellen
- NJ 1996, 615
Wird zitiert von ... (9) Neu Zitiert selbst (3)
- BVerwG, 28.03.1996 - 7 C 35.95
Verwaltungsprozeßrecht: Rechtsschutzinteresse einer kreisfreien Stadt gegen …
Auszug aus BVerwG, 20.08.1996 - 7 C 5.96
»Durch einen die Restitutionsberechtigung eines Anmelders gemäß § 2 Abs. 1 VermG feststellenden Bescheid kann eine Gemeinde im Sinne des § 42 Abs. 2 VwGO in ihren Rechten verletzt sein, wenn der betroffene Vermögensgegenstand ihr als kommunales Eigentum zugeordnet ist (wie Urteil vom 28. März 1996 - BVerwG 7 C 35.95 -).«.Der Beklagte verweist zustimmend auf das Urteil des Senats vom 28. März 1996 - BVerwG 7 C 35.95 -, aus dem sich die Klagebefugnis der Klägerin ergebe, hält jedoch die Zurückverweisung der Sache an das Verwaltungsgericht für notwendig.
Wie der Senat bereits entschieden hat (Urteil vom 28. März 1996 - BVerwG 7 C 35.95 -), ist das durch Art. 22 Abs. 4 EV begründete kommunale Eigentum nicht "vorläufig" in dem vom Verwaltungsgericht gemeinten Sinne einer bloß rechtstechnischen und damit allein "fiskalische Interessen" berührenden Zuordnung ehemals volkseigenen Vermögens.
- BVerfG, 08.07.1982 - 2 BvR 1187/80
Sasbach
Auszug aus BVerwG, 20.08.1996 - 7 C 5.96
Der Umstand, daß gemeindliches Eigentum mangels "grundrechtstypischer Gefährdungslage" (vgl. BVerfGE 61, 82 [108]) nicht durch die grundrechtliche Eigentumsgewährleistung verbürgt ist, ändert nichts daran, daß die geltende Rechtsordnung den Gemeinden die Möglichkeit eröffnet, privates Eigentum innezuhaben; zugleich wird damit dieses Eigentum nach Maßgabe seiner Ausgestaltung durch den Gesetzgeber wehrfähig, auch wenn es gegenüber staatlichen Eingriffen keinen grundrechtlichen Schutz genießt. - BVerwG, 24.11.1994 - 7 C 25.93
Abfallrecht: Anspruch privater Vorhabenträger auf fehlerfreie Ermessensausübung …
Auszug aus BVerwG, 20.08.1996 - 7 C 5.96
Demgemäß hat das Bundesverwaltungsgericht in ständiger Rechtsprechung anerkannt, daß gemeindliches Eigentum entsprechend seiner einfachrechtlich bestimmten Gestalt ebenso wie jedes andere private Eigentum geschützt ist (vgl. BVerwGE 97, 143 [151 f.] m.w.N.).
- VG Cottbus, 27.02.2013 - 1 K 299/05
Rückübertragungsrecht
Die Klagebefugnis der Gemeinde sei der Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts nach (Urt. v. 20. August 1996 - BVerwG 7 C 5.96) nur dann gegeben, wenn ihr der Vermögensgegenstand als kommunales Eigentum bestandskräftig zugeordnet worden sei, die Klage einer - wie vorliegend - lediglich Bucheigentümerin sei mangels Klagebefugnis hingegen unzulässig.Nichts anderes ergibt sich im Übrigen aus dem von dem Beigeladenen in Bezug genommenen Urteil des Bundesverwaltungsgerichts vom 20. August 1996 (BVerwG 7 C 5.96 - juris), das die Klagebefugnis einer Gemeinde gegen einen die Berechtigung des Anmelders feststellenden Bescheid dann bejaht, wenn ihr der Vermögensgegenstand als kommunales Eigentum zugeordnet wurde.
- BVerwG, 27.01.2005 - 7 C 12.04
Restitutionsantrag; vermögensrechtliche Rückübertragung eines Grundstücks; …
Er hat diesen Schädigungstatbestand verneint, wenn ein staatlicher Verwalter mit der Veräußerung nur einer sonst sicheren Enteignung des Grundstücks zuvorgekommen ist (Urteil vom 26. Juni 1997 - BVerwG 7 C 5.96 - Buchholz 428 § 1 VermG Nr. 114). - BVerwG, 24.10.1996 - 7 C 26.95
Offene Vermögensfragen - Klagebefugnis der Treuhandanstalt gegen …
Damit wird dem Zuordnungsberechtigten nicht die Befugnis versagt, einen zum Verlust dieser Rechtsstellung führenden Rückübertragungsbescheid mit der Behauptung anzufechten, die Behörde habe das Bestehen eines Restitutionsanspruchs zu Unrecht bejaht (vgl. die Urteile des Senats vom 28. März 1996 - BVerwG 7 C 35.95 - und vom 20. August 1996 - BVerwG 7 C 5.96 -).
- BVerwG, 03.09.1996 - 7 C 38.96
Offene Vermögensfragen - Klagerecht der Gemeinde gegen einen vermögensrechtlichen …
Wie der Senat bereits mehrfach entschieden hat (Urteile vom 28. März 1996 - BVerwG 7 C 35.95 - und vom 20. August 1996 - BVerwG 7 C 5.96 -), ist die Klagebefugnis aus dem durch Art. 22 Abs. 4 EV begründeten kommunalen Eigentum nicht deswegen zu verneinen, weil gemäß § 7 Abs. 1 Satz 1 VZOG eine Zuordnung von Vermögenswerten nach Maßgabe der Art. 21 und 22 EV die Vorschriften des Vermögensgesetzes unberührt läßt. - BVerwG, 29.10.1996 - 7 C 29.96
Verwaltungsprozeßrecht - Klagebefugnis einer Gemeinde in offenen Vermögensfragen; …
Wie der Senat bereits entschieden hat (Urteil vom 28. März 1996 - BVerwG 7 C 35.95 - VIZ 1996, 393; ebenso Urteile vom 20. August 1996 - BVerwG 7 C 5.96 -, vom 3. September 1996 - BVerwG 7 C 38.96 - und vom 4. Oktober 1996 - BVerwG 7 C 37.96 -), ist das durch Art. 22 Abs. 4 EV begründete kommunale Eigentum nicht "vorläufig" in dem vom Verwaltungsgericht gemeinten Sinne einer bloß rechtstechnischen und damit allein "fiskalische Interessen" berührenden Zuordnung ehemals volkseigenen Vermögens. - BVerwG, 12.12.1996 - 7 C 44.95
Rechtsmittel
Damit wird dem Zuordnungsberechtigten nicht die Befugnis versagt, einen zum Verlust dieser Rechtsstellung führenden Rückübertragungsbescheid mit der Behauptung anzufechten, die Behörde habe das Bestehen eines Restitutionsanspruchs zu Unrecht bejaht (vgl. die Urteile des Senatsvom 28. März 1996 - BVerwG 7 C 35.95 - undvom 20. August 1996 - BVerwG 7 C 5.96 -). - BVerwG, 09.12.1996 - 7 C 32.96
Rückübertragung eines Grundstücks nach dem Vermögensgesetz (VermG) - …
Wie der Senat bereits entschieden hat (Urteil vom 28. März 1996 - BVerwG 7 C 35.95 - zuletzt Urteil vom 20. August 1996 - BVerwG 7 C 5.96 -), ist das durch Art. 22 Abs. 4 EV begründete kommunale Eigentum nicht "vorläufig" in dem vom Verwaltungsgericht gemeinten Sinne einer bloß rechtstechnischen und damit allein "fiskalische Interessen" berührenden Zuordnung ehemals volkseigenen Vermögens. - BVerwG, 29.10.1996 - 7 C 48.96
Rückübertragung eines Grundstücks nach dem Vermögensgesetz (VermG) - …
Wie der Senat bereits mehrfach entschieden hat (Urteile vom 28. März 1996 - BVerwG 7 C 35.95 - VIZ 1996, 393 = ZOV 1996, 371, vom 20. August 1996 - BVerwG 7 C 5.96 -, vom 3. September 1996 - BVerwG 7 C 38.96 - und vom 4. Oktober 1996 - BVerwG 7 C 37.96), ist die Klagebefugnis aus dem durch Art. 22 Abs. 4 EV begründeten kommunalen Eigentum nicht deswegen zu verneinen, weil gemäß § 7 Abs. 1 Satz 1 VZOG die Vorschriften des Vermögensgesetzes durch eine Zuordnung von Vermögenswerten nach Maßgabe der Art. 21 und 22 EV unberührt bleiben. - BVerwG, 04.10.1996 - 7 C 37.96
Rückübertragung eines Grundstücks nach dem Vermögensgesetz (VermG) - …
Wie der Senat bereits entschieden hat (Urteil vom 28. März 1996 - BVerwG 7 C 35.95 - VIZ 1996, 393; ebenso Urteile vom 20. August 1996 - BVerwG 7 C 5.96 - und vom 3. September 1996 - BVerwG 7 C 38.96 -), ist das durch Art. 22 Abs. 4 EV begründete kommunale Eigentum nicht "vorläufig" in dem vom Verwaltungsgericht gemeinten Sinne einer bloß rechtstechnischen und damit allein "fiskalische Interessen" berührenden Zuordnung ehemals volkseigenen Vermögens.